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1. Hülfsbuch für den Unterricht in der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 97

1900 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
Gebirges und den nordöstlichen Teil des lothringischen Stufenlandes. Durch Fruchtbarkeit des Bodens zeichnet sich vor allem die Rheinebene aus. Fast Xu des Bodens ist waldbedeckt. Das Saarbecken birgt grosse Steinkohlen- lager. Der Ackerbau gewinnt Getreide, Wein, Hopfen, Tabak etc., der Bergbau Steinkohlen, Eisen und Salz. Die Industrie, begünstigt durch reiche Wasserkräfte und be- deutende Kohlen- und Eisenproduktion, ist sehr entwickelt, namentlich die Baumwollen- und Eisenindustrie. Der Handel ist ein sehr lebhafter und wird durch vorteilhafte Verkehrswege, insbesondere durch den Rhein-Marne- und Rhein-Rhonekanal wesentlich gefördert. a) Nieder-Elsass. Strasslmrg an der Iii (145 Tsd.). Hauptstadt des Reich sland es. Festung. Wichtiger Knotenpunkt der Hauptstrassen zwischen Frankreich und Deutschland und längs des Rheins. Leb- hafter Handel in Wein und anderen Landesprodukten. Be- deutende Fabrikthätigkeit. Kaiser-Wilhelms - Universität. "Weltberühmt das herrliche Münster. Hagenau (18 Tsd.). Hopfenbau und Industrie. b) Ober-Elsass. Colmar (35 Tsd.). Baumwollenindustrie. Mülhausen (83 Tsd.): Mittelpunkt der Elsässer Baumwollen- und Eisenindustrie. c) Lothringen. Metz (60 Tsd.). Festung. Handel mit Wein, Obst und Obst- konserven. Saargeniiiiid (14 Tsd.). Plüsch- und Sammetfabriken. f) Deutschlands Kolonieen. A. Allgemeines. § 133. Während die meisten europäischen Staaten schon seit mehreren Jahrhunderten Kolonieen besitzen, nach welchen sie die Erzeugnisse ihrer Industrie ausführen, um dafür Kolonialwaren, Metalle etc. einzutauschen, ist Deutschland 1

2. Vaterländische Geschichte für junge Landwirte - S. 53

1910 - Berlin : Parey
Des Deutschen Reiches völlige Auflösung. 53 ein Gebiet von etwa 1100 Quadratmeilen mit 3x/2 Millionen Einwohnern, das damit unter die Herrschaft Napoleons kam. Um die weltlichen deutschen Fürsten zu entschädigen, die durch diese Abtretungen ihrer Gebiete Einbuße an Land und Leuten erlitten hatten, wurden ihnen Landesteile rechts vom Rhein in Aussicht gestellt. Zu dem Zweck sollten die geistlichen Fürstentümer und reichsunmittelbaren Städte diesseits des Rheins eingezogen werden. Eine Reichsdeputation trat in Regensburg zusammen, um dies Verteilungsgeschäft nach den Vorschlägen Frankreichs und Rußlands zu besorgen. Im Jahre 1803 war man damit fertig, und der Beschluß wurde als „Reichsdeputationshauptbeschluß“ verkündet : Alle geistlichen Besitzungen, die Erzbistümer, Bistümer, Abteien wurden eingezogen und verteilt, ebenso die meisten Reichsstädte, so daß nur wenige übrig blieben. So verloren mit einem Schlage sämtliche geistliche Herrschaften in Deutschland ihren weltlichen Besitz und die meisten reichsfreien Städte ihre Selbständigkeit. Das war ein scharfer Schnitt in die deutsche Kleinstaaterei. Im ganzen verschwanden 112 Staaten, und den Ausschlag gaben nicht Kaiser und Reich, sondern Russen und Franzosen. Preußen erhielt bei dieser Gelegenheit für die im Frieden zu Basel 1795 abgetretenen linksrheinischen Gebiete die Bistümer Hildesheim, Paderborn, den größten Teil vom Bistum Münster, ferner Erfurt und das Eichsfelb sowie die freien Städte Nordhausen, Mühlhausen und Goslar. Weitere Entschädigungen erhielten insbesondere Baiern, Württemberg, Baden und Hessen. Iii. Des Deutschen Reiches völlige Auflösung. Im Jahre 1805 führte Napoleon einen dritten Kampf gegen Österreich, Rußland und England. In der gewaltigen, sogenannten Dreikaiserschlacht bei Austerlitz besiegte er die Russen und Österreicher und zwang sie zum Frieden. Jetzt richtete Napoleon sein Streben daraus, das morsche Deutsche Reich vollständig zu zertrümmern. Er ließ die süddeutschen Fürsten, die schon im letzten Kriege seine Verbündeten gewesen waren, heimlich zum Abfall von Österreich auffordern und stellte ihnen vor, daß sie künftig doch stets von Österreich bedroht seien, wogegen er sie schützen würde. Die Kurfürsten von Bayern und Württemberg erhielten von Napoleon den Königstitel, und der Herzog von Baden wurde ©roß-Herzog; auch neue Gebietserweiterungen wurden ihnen in Aussicht gestellt. So sagten sich denn im Juli 1806 16 deutsche Staaten vom alten Deutschen Reiche los und schlossen unter der

3. Vaterländische Geschichte für junge Landwirte - S. 73

1910 - Berlin : Parey
Preußen nach dem Wiener Kongretz. 73 Vi. Preußen nach dem Wiener Kongreß und der Deutsche Bund. 1. Preuszens neue Gestaltung. Der Wiener Kongreß mar im November 1814 zusammengetreten und hat etwa ein halbes Jahr gedauert. Die von Napoleon vertriebenen Könige und Fürsten wurden wieder eingesetzt, aber der Besitzstand der einzelnen Länder erlitt manche Veränderung, insbesondere erhielt ^Preußen eine große Umgestaltung. Es trat seine alten Besitzungen Ansbach und Bayreuth an Bayern und O st fr i es l an d nebst Lin gen und Hildes-Heim an Hannover ab. Von seinen polnischen Besitzungen erhielt "es nur Westpreutzen und die heutige Provinz Posen zurück, das übrige fiel an Rußland. Dafür bekam Preußen aber die it ö rd -liehe Hälfte des Königreichs Sachsen^ schwedisch Vorpommern mit Rügen sowie umfangreiche Gebiete in Westfalen und den Rh einland en, die es bisher nicht besessen hatte, darunter die ehemaligen geistlichen Gebiete von Trier und Köln, so daß Preußen hier im Westen zwei neue zusammenhängende Provinzen, die Rheinprovinz und Westfalen, bilden konnte. Trotzdem Preußen an Umfang gegen den Stand von 1806 etwas eingebüßt hatte und durch das neue Königreich Hannover in zwei voneinander getrennte Teile zerschnitten worden war, so hatte es doch insofern einen Gewinn, als es für die polnischen Länder hauptsächlich d eut s ch e Länder eintauschte, so daß ihm nur noch ein geringer Bruchteil polnischer Bevölkerung verblieb. So stand Preußen jetzt als ein im ganzen rein deutscher Staat da, der seine Sache nie von derjenigen Deutschlands trennen konnte. 2. Der deutsche Bund. Das ehemalige „Deutsche Reich" wurde nicht wieder hergestellt; denn keine der beiden deutschen Großmächte, Preußen und Österreich, konnte und wollte sich der andern unterordnen, und die Kleinstaaten legten auf die Gleichberechtigung aller und auf die volle Selbständigkeit jedes einzelnen Staates den größten Wert. Darum gründete man den „Deutschen Bund", dem 3 9 Staaten angehörten; die außerdeutschen Länder Österreichs und die preußischen Provinzen Preußen und Posen gehörten nicht dazu, wohl aber Luxemburg, Hannover und Schleswig-Hol-stein, in denen auswärtige Könige (Niederlande, England und Dänemark) herrschten. Die gemeinsamen Angelegenheiten sollten vom Bundestage besorgt werden. Er bestand aus den Gesandten aller deutschen Staaten und hatte seinen Sitz in Frankfurt a. M. Den Vorsitz im Bundestage führte Österreich, das damit die ganze Leitung in die Hand bekam. Streitigkeiten zwischen den Bundesgliedern sollten

4. Geerlings Neuestes Geographiebuch für Militäranwärter, untere und höhere Beamte - S. 18

1904 - Leipzig : Berger
— 13 — (ohne die Kreise Kempen, Neuß, Grevenbroich, München-Glad- bach (Stadt), Gladbach. Fürstentum Schaumbnrg-Lippe. Viii. Armeekorps: Goblenz; Rheinprovinz (ohne Kreis Wetzlar). Negiernngs-Bezirk Cöln, Trier, Aachen, Sigmaringen. Aus dem Regiernngs-Bezirk Düsseldorf die Kreise Kempen, Neuß, Grevenbroich, München - Gladbach, Stadt, Gladbach. Oldenburgisches Fürstentum: Birkenfeld. Ix. Armeekorps: Altona. Provinz Schleswig-Hol stein. Ne- giernngs-Bezirk Stade, Großherzogtum Mecklenburg- Schwerin, Großherzogtum Mecklenbnrg-Strelitz, Ol- denbnrgisches Fürstentum Lübeck, Hansastädte: Lübeck, Hamburg, Bremen. X. Armeekorps: Hannover; Provinz Hannover (ohne Regieruugs- Bezirk Stade, Kreis^ Rinteln, Oldenburgisches Herzogtum Oldenburg, Herzogtum Braunschweig. Xi. Armeekorps: Gasse!, Provinz Hessen-Nassau (soweit nicht vom X. und Xviii. Korps eingenommen); Regiernngs-Bezirk Erfurt; Großherzogtum Sachsen. Herzogtümer: Sachsen- Meiningen und Sachsen-Cobnrg-Gotha; Fürstentümer: Waldeck, beide Schwarzburg, beide Neuß. Xv. Armeekorps: Straßburg, Reichsland, der Bezirk Unter- Elsaß. Vom Bezirk Lothringen die Kreise Saarbnrg und Saargemünd. Xvi. Armeekorps: Metz. Reichsland, vom Bezirk Lothringen die Kreise: Stadtkreis Metz, Landkreis Metz, Bolchen, Chatean- Salins, Dudenhofen, Forbach. Xvii. Armeekorps: Danzig, Provinz Westpreußen (ohne die Kreise Flatow und Deutsch-Krone); vom Regiernngs-Bezirk Königsberg die Kreise: Neidenburg und Osterode; vom Re- gieruugs-Bezirk Cösliu die Kreise: Schlawe, Rummelsburg, Stolp, Lauenburg, Bütow. Xviii. Armeekorps: Frankfurt a. M, Provinz Hessen-Nassau. Regiernngs-Bezirk Wiesbaden (mit Ausnahme des Kreises Biedenkopf); Kreis Wetzlar: vom Regieruugs-Bezirk Arns- berg die Kreise Arnsberg, Meschede, Brilow, Altena, Olpe, Siegen und Wittgenstein; vom Regiernngs-Bezirk Cassel die Kreise: Stadt- und Landkreis Hanan, Fulda, Gelnhausen, Schlüchtern, Gersfeld, Großherzogtum Hessen. Anmerkung: Der Vollständigkeit wegen seien hier auch die Geueral- kommandos und Standquartiere der anderen Armeekorps angegeben.

5. Geerlings Neuestes Geographiebuch für Militäranwärter, untere und höhere Beamte - S. 19

1904 - Leipzig : Berger
— 19 — Xii. (1. König!. Sachs.) Armeekorps: Dresden. Xiii. (König!. Württemb.) Armeekorps: Stuttgart. Xiv. Armeekorps: Karlsruhe. Großherzogtum Baden; von Elsaß- Lothringen der Bezirk Ober-Elsaß. Xix. (2. König!. Sachs.) Armeekorps: Leipzig. I. König!. Bayr. Armeekorps: München. Regierungs-Bezirk. Ober- Bayern (ohne die Bezirksämter Aichbach, Schrobenhansen, Pfaffen- Hofen, Ingolstadt und Stadt Ingolstadt), vom Regiernngs- Bezirk Niederbayern die Bezirksämter: Dingolfing, Vilsbi- burg, Landshut, Rottenburg, Eggenselden, Pfarrkirchen, Gries- bach, Vilshofen, Landau, Stadt Landshut. Regierungs-Bezirk Schwaben (ohne Bezirksamt und Stadt Neuburg). Ii. König!. Bayr. Armeekorps: Würzburg. Regieruugs - Bezirke Pfalz, Unterfranken; vom Regiernngs-Bezirk Mittelfrankeu das Bezirksamt Scheinfeld; vom Regierungs-Bezirk Ober- franken die Bezirksämter: Staffelheim, Lichtenfels, Ebermann- stadt, Bamberg I und Il, Stadt Bamberg. Iii. König!. Bayr. Armeekorps: Nürnberg. Regiernngs-Bezirke Oberpfalz, Regierungs-Bezirk Niederbayern (ohne die beim I. genannten Teile). Regierungs-Bezirke Ober- und Mittelfranken (ohne die beim Ii. genanten Teile); von dem Regierungs-Bezirk Ober-Bayern und Schwaben die beim I. ausgeschlossenen Teile. Gouvernements und Kommandanturen bestehen in: Berlin, Pols- dam; Feste Boyen, Königsberg, Pillau; Swinemünde; Cüstrin, Spandau; Magdeburg; Glogau, Posen; Breslau, Glatz; Wesel, Coblenz und Ehren- breitstein, Cöln; Altona, Cuxhaven; Dresden, Königstein; Stuttgart, Ulm; Bitsch, Straßburg; Neubreisach; Dudenhofen, Metz; Danzig, Grandenz, Thorn; Frankfurt a. M.; Karlsruhe; Darmstadt, Mainz; — München, Germersheim, Ingolstadt; — Schwerin. Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 2649 Mill., die Staatsschuld auf 6591 Mill., die Sparkasseneinlagen auf 5578 Mill. Mk. Die Einteilung des Königreichs Preußen. Preußen zerfällt in 12 Provinzen; sie heißen: Rheinprovinz, West- -falen, Hannover, Schleswig-Holstein, Pommern, Westpreußen, Ostpreußen, Posen, Schlesien, Brandenburg, Sachsen, Hessen-Nassau. 2*

6. Geographie für Handels- und Realschulen - S. 370

1907 - Stuttgart : Nitzschke-Brettinger
— 370 — 2. Auf dem linken Rheinufer bildet das Reichsland Elsaß-Lothringen das Gegenstück zu Baden; wie letzteres sich im S. nach O. zu ausbreitet, so dieses im N. gegeu W. zu (Lothringen). Es ist zur Zeit noch ohne Fürsten, ein Statthalter vertritt den Kaiser, dem es 1871 unmittelbar unterstellt wurde. a) Das eigentliche Rheinland ist das nach der Jll benannte Elsaß mit einer ähnlichen Anordnung der Städte wie Baden (der Name bedeutet Ansiedler am Jllfluß). 1. Anter-Elsaß. Straßburg (167), befestigte Hauptstadt unweit des Rheins, an der Jll, Textilindustrie, Leder-, Handschuh- und Papierfabriken, Gerbereien, lebhafter Handel mit Hopfen, Wein und Vieh. Univ., Bischofssitz Hier wirkten Erwin v. Steinbach, der Erbauer des Münsters, Gottfried v. Straßburg, Tauler, Seb. Braut, auch Gutenberg. Belagerung und Bombardement 1870. Weißendnrg (7), au der Lauter, starker Mannfakturbetrieb, Eifeu- und Erdpechgruben in der Nähe. Schlacht 1870. Schlett- stadt (10), au der Jll, Gewehrfabrik, Strumpfwirkerei, Weiuhandel. Bisch weil er (8) und Hagenau (19), beide an der Moder, mit Wollspinnerei, Tnchfabrikation, Krappfabriken und Hopfenbau. 2. Ober-Elsaß. Eolmar(42),Banmwollindnstrie, Gerbereien und Weinhandel. Rappoltsweiler (6), Baumwollspinnerei und Weinbau. Markirch (12), bedeutende Banmwollindustrie, Strumpfwirkerei, Türkischrotgarnfärberei und Gerberei. Geb- Weiler (13), starke Textilindustrie, Weinbau. Mülhausen (95), an der Jll, Mittelpunkt der Elsässer Textilindustrie; Leder-, Maro- quin-, und Maschinenfabriken, Färbereien und Bleichen. b) Lothringen besteht vorwiegend aus hügeligen Hochflächen und wird von der Mosel durchflössen, die erst bei Koblenz den Rhein erreicht. Die von der Burgundischen Pforte über die Vogefen, verlaufende Reichsgrenze zieht über die Hochfläche von Lothringen auf Metz zu, unser stärkstes Bollwerk im W. mit französischer Be- völkerung in der Umgegend. Hier laufen die Bahnen vom n. Oberrhein zusammen und münden in die Linie Straßbnrg-Paris ein. Metz (61, ohne die große Besatzung), an der Mosel, Woll-, Banmwoll- und Leiuweberei, Strumvswirkerei, Gerberei, Maschinen- bau und lebhafter Handel. Schlachten 1870: bei Gravelotte, St. Marie aux Ehsnes, Si Privat, Mars la Tour. Dieden- Hofen (12), Festung an der Mosel, Leinwand-, Leder- und Öl- fabriken, Produktenhandel. Saargemünd (13), mit Samtfabriken. Forbach (9), Eisenbahnstation, Glasfabrikation; Steinkohlen- gruben. In der Nähe S p i ch er n, Schlacht 1870. Saaralben (5), an der Einmündung der Albe in die Saar, Leinweberei, Eisen- und Stahlwarenfabrikation. 3. Weiter gegen N. liegt das Linksrheinische Bayern oder die Bayrische Nheinpfalz völlig abgetrennt vom übrigen bay- rifchen Gebiet (dem „Rechtsrheinischen Bayern").

7. Geographie für Handels- und Realschulen - S. 374

1907 - Stuttgart : Nitzschke-Brettinger
— 374 — zwischen Rhein und Elbe, im W. grenzte das Herzogtum Lothringen an dasselbe, im S. das Herzogtum Franken und die Markgrafschaft und spätere Landgrafschaft Thü- ringen, im O. von der Saale und Elbe ab lagen die Slaveuländer. Der W. blieb somit immer deutsch, der O. war slavisch geworden und wurde erst später (vom 12. Jahrhundert an) allmählich der deutschen Kultur durch die Germanisierung seiner Bewohner gewonnen. Auch im N. bildeten sich an Stelle der genannten Stammesherzogtümer später viele kleinere Territorien aus, von denen das Herzogtum Braunschweig-Lüne- bürg das bedeutendste war; aus diesem sind das König- reich Hannover, sowie das Herzogtum Braunschweig hervorgegangen. Von Bedeutung waren daneben auch die Landgrafschaft Hessen, die Grafschaften Oldenburg, N a s s a u, Berg, M a r k, sowie die Herzogtümer Jülich und Cleve. Außerdem bestanden neben diesen weltlichen noch eine Anzahl geistlicher Territorien der Erzbischöse von Trier, Cöln, z. T. auch Mainz, Bremen und Magdeburg, der Bischöfe von Münster, Paderborn, Osnabrück und die vielen Städte des mächtigen Hansa- b und es, der deu nordeuropäischen Seehandel beherrschte. Im O. bildeten sich durch die Kämpse gegen die Slaven mehrere größere Staatswesen wie Pommern, Meckten- bürg, die Markgrafschaften Meißen und Branden- bürg. Aus Meißen ging das Kurfürstentum Sachsen hervor, die Wettiner erwarben im 13. Jahrhundert auch die Landgrafschaft Thüringen, bis durch die Teilung von 1485 die Ernestinische Linie Sachsen-Wittenberg und Südthüringen mit der Kurwürde erhielt, die Alberti- nischen aber Meißen und Nordthüringen; nach dem Schmalkaldischen Kriege (1547) ging die Kurwürde sodann auf die Albertiner über, 1806 wurde der Kurfürst vou Sachsen durch Napoleon I. zum König erhoben. Der Name Sachsen rührt von der ehemaligen Pfalzgrafschaft Sachsen her und wurde außer auf das Königreich auch auf die 4 noch vorhandenen Ernestinischen Linien Weimar,

8. Geographie für Handels- und Realschulen - S. 220

1907 - Stuttgart : Nitzschke-Brettinger
— 220 — <i. Die Besitzungen der Vereinigten Staaten. Die nach Philipp Ii. von Spanien benannten Philippinen sind samt den kleineren Snlu-Jnseln, einer Gruppe von 70, zwischen den Philippinen und Börneo, seit 1898 Eigentum der nordameri- kanischen Union. Sie umfassen über 3000 Inseln von 296310 qkm und gegen 72/3 Mill, Bewohner, größtenteils Malaien. Zur Aus- fuhr kommen namentlich Rohrzucker, Tabak, Hanf, Kopra, Kaffee und Reis im Werte von rund 100 Mill. M. Die Einfuhr beläuft sich auf 135 Mill. M. Die nördlichste und größte Jusel ist Luzou; ihre Hauptstadt Manila (220, mit dem Hafen C a v i t e) bildet eiue wichtige Station der europäischen Dampferlinien mit bedeutendem Handel. („Manilahanf", „Manilazigarren") u. f. w. In weitem N Abstände der Bevölkerungszahl folgen sodann Städte wie Bauan (39), Lipa (38), Argao (35), Laoana (35), Albay (34), Batangas (33), Barili (32), Carcar (32), Cebn (31), Taal (30) u. a. m. Min- d anao steht unter eigenen mohammedanischen Fürsten. J>n übrigen bekennen sich die Bewohner größtenteils zum Christentum, ohne jedoch irgendwie in der Kultur größere Fortschritte gemacht zu haben.

9. Geographie für Handels- und Realschulen - S. 375

1907 - Stuttgart : Nitzschke-Brettinger
375 — Gotha und Coburg, Meiniugeu und Altenburg übertragen. (Zum Unterschied von Niedersachsen wur- den diese Länder auch als Obersachsen bezeichnet.) Am wichtigsten ist jedoch die Entwickelung des König- reichs Preußen, das aus der Mark Brandenburg hervorgegangen ist. Die Markgrafschaft Brandenburg um- saßte außer dem heutigen Brandenburg noch die jetzt zur Provinz Sachsen gehörige Altmark, das Stammland der Askanier. Im 14. Jahrhundert erhielten die Markgrafen von Brandenburg die Würde eines Kurfürsten, 1415 emp- fing Friedrich von Hohen zollern, Burggraf zu Nürn- berg, die Mark. Unter den Hohenzollern kamen feit dem 17. Jahrhundert noch hinzu: 1609 das Herzogtum Cleve und die Grafschaft Mark im W., 1618 das ehemalige deutsche Ordensland im O., das 1525 evangelisch ge- worden war und als Herzogtum Preußen unter polnischer Oberhoheit stand. Dazu kamen 1648: 1. Hinterpommern — Vorpommern erhielten die Schweden —, 2. Magde- bürg, Halberstadt und der Saalekreis, also Teile der heutigen Provinz Sachsen, und 3. Minden in West- falen. Bald darauf (1660), wurde zwar Preußen (d. h. Ostpreußen) von Polen unabhängig, gehörte aber auch weiterhin noch nicht zum Deutschen Reiche. Zu Beginn des nordischen Krieges (1701) erlangte Preußen die Königs- würde, am Ende desselben die Süd Hälfte von Vor- pommern, 1742 Schlesien, das an Osterreich gefallen war, 1772 Westpreußen sowie den Netzedistrikt und 1793 auch Posen, dem der Netzedistrikt zugeteilt wurde; 1815 kommen hinzu: 1. das n. Vorpommern mit Rügen (Neuvorpommern) von Schweden, 2. die ö. Provinz Sachsen (ohne den schon länger zu Preußen gehörigen Saalekreis) vom Königreich Sachsen nebft den thüringischen Besitzungen des Erzbistums Mainz (Erfurt und das Eichsfeld), 3. die gleichfalls bisher sächsische Lausitz, die jetzt zu Schlesien kommt, 4. die geistlichen Gebiete Cöln, Trier, Münster, Paderborn, das französische Saare- gebiet und einige kleinere Gebiete in Westfalen

10. Staats- und Bürgerkunde - S. 394

1910 - Wittenberg : Herrosé
er herabschneiden und für sich behalten. Hierauf bat er alle um Verzeihung, sprach die Gebete und wurde vom Henker von der Leiter gestoßen. Man legte ihm um den Hals eine besondere eiserne ftette, mit heimlichen Schlössern und ließ seinen Leichnam vierzehn Tage bewachen, damit seine Freunde ihn nicht vom Galgen abnehmen konnten. Der Henker aber ging mehrere Wochen in Rock, Wams und Haube des Toten herum, bis die Freunde des Verstorbenen ihm die Kleider abkauften. Scheiblhuber: Deutsche Geschichte. 150. Die Femgerichte. Die Femgerichte (inhd. veme = Verurteilung, Strafe) traten nach dem Zusammensturz des alten sächsischen Herzogtums durch den Fall Heinrichs des Löwen in dem westfälischen Teil der Diözese Löln, dem Herzogtum Westfalen und in den Bistümern Paderborn und Münster hervor und nrachten seit Ende des 14. Jahrhunderts das westfälische Land in ganz Deutschland be- rühmt und berufen. Dies erklärt sich aus den halb anarchischen Zuständen dieser Zeit, die der Ausdehnung der Femgerichte über alle Länder und Stände des Reiches besonders förderlich waren. Aber sie trugen nicht dazu bei, die trostlosen Zustände im Reiche zu bessern; nie war es mit der öffentlichen Sicherheit schlechter bestellt als zur Blütezeit der Feme, sie besserte nicht das Recht, sondern sie vermehrte nur noch die herrschende Verwirrung. Hatten die Femgerichte seit Kaiser Sigismund um die Mitte des 15. Jahr- hunderts ihren Höhepunkt erreicht, so gingen sie von nun an in demselben Maße ihrem Untergang entgegen, als die landesfürst- liche Gewalt immer mehr erstarkte, und die Aufgabe der Feme, die Rechtssicherheit zu schaffen, selber übernahm und löste. Durch den ewigen Landfrieden mit dem Reichskammergericht unter Maximilian I. und mit der Halsgerichtsordnung Karls V. (1532) wurde eine festere Gestaltung des Gerichtswesens angebahnt. Schon während des 16. Jahrhunderts waren die Femgerichte auf Westfalen beschränkt, den Landesgerichten untergeordnet und auf bloße Polizeifälle verwiesen. 2n dieser Gestalt dauerten sie bis zu Anfang des 18. Jahrhunderts fort. Die geheime Losung der Freischöffen, an der sie sich gegen- seitig erkannten, wurde vom Freigrafen nach einem Femweistum (Weistum = Rechtsweisung. Rechtsbelehrung) aus dem Jahre 1490 folgendermaßen gelehrt: Der Freigraf sagt den Reuaufgenommenen mit bedecktem Haupte die heimliche Feme Strick, Stein, Gras Grein (S. S. G. G.) und kläret ihnen das auf, wie vorgeschrieben ist. Dann sagt er ihnen das Notwort, wie es Carolus Magnus der heimlichen Acht ge- geben hat, zu wissen Reinir dor Feweri (unverständlich) und klärt ihnen das auf, als vorgeschrieben ist, dann lehrt er sie
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